Arbeitsschutz in ihrer Stadt. Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Prävention durch Sicherheitsingenieur
- Beste Beratungsqualität im Raum in ihrer Stadt und deutschlandweit
Diese Kunden vertrauen uns
Arbeitsschutz in ihrer Stadt: In 4 Schritten zum Erfolg!
Was gehört zur Arbeitsschutz? Das Arbeitsssicherheitsgesetz (ASiG) gibt an, welche Anforderungen Ihr Unternehmen erfüllen muss. Unsere Arbeitsschutz-Experten im Raum in ihrer Stadt unterstützen Sie umfassend von der ersten Beurteilung bis zur Umsetzung der schützenden Maßnahmen.
In 4 einfachen Schritten erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen:
Bestellung
Arbeitsschutz
Sicherheit am Arbeitsplatz ist Vertrauenssache. Deshalb bieten wir Ihnen im Arbeitsschutz die exklusive Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit – bei überregionalen Bedarf deutschlandweit.
Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung für relevante Bereiche im Unternehmen durchzuführen, um so eine sichere Arbeitsumgebung für Ihre Mitarbeitenden zu schaffen. Im Fokus einer solchen Analyse stehen die Gesundheit und Sicherheit. So können Sie mögliche Gefährdungen im Vorfeld ausschließen und geeignete Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden umsetzen.
Unfallverhütung in ihrer Stadt
Ziel der Unfallverhütung ist es, Ihre Mitarbeitenden bestmöglich vor Gefahren zu schützen und ihre Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Die Unfallverhütung beruht auf folgenden drei Grundsätzen: Vermeidung von Arbeitsunfällen, Abwendung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze. Die Umsetzung der Unfallverhütung in $$Stadt$$ erfolgt unter Berücksichtigung von technischen, organisatorischen und psychologischen Maßnahmen.
Entlastung
Zur Arbeitssicherheit zählt nicht nur der Schutz vor physischen Verletzungen, sondern auch die psychische Entlastung am Arbeitsplatz im Raum $$Stadt$$. Wir unterstützen und beraten Sie dabei, die richtigen Maßnahmen zu treffen und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden nachhaltig zu fördern.
Unser versprechen?
Wir sind ein erfahrenes, motiviertes Team und wissen was wir tun, wenn es um Arbeitsschutz in Unternehmen geht. Jeden Tag geben wir unser Bestes und stehen Kunden in ihrer Stadt und deutschlandweit mit unserem Know-how beratend zur Seite. Dabei liegen neben den rechtlichen Pflichten des Arbeitgebers, vor allem die langfristige Förderung der Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden im Fokus unserer Arbeit. Wir handeln im Interesse unserer Kunden und setzen die Arbeitsschutzvorschriften einfach, kostengünstig in in ihrer Stadt und deutschlandweit für Sie um. So sind wir von CT-Arbeitsschutz stets Ihr zuverlässiger Partner im Arbeitsschutz.
- Alles aus einer Hand
- Individuelle und langfristige Betreuung
- Digital oder vor Ort im Raum in ihrer Stadt
„Wir denken bei Arbeitsschutz nicht nur an die rechtlichen Pflichten des Arbeitgebers, sondern auch an die langfristige Förderung der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter – dafür geben wir täglich unser Bestes.“
Mattanja Kaiser
Gründer
Arbeitsschutz in ihrer Stadt – Darauf können Sie vertrauen
Stellung der Fachkraft für
Arbeitssicherheit nach ASiG
Ganzheitlich – digital
und direkt vor Ort
Einschätzung und Beurteilung
von Arbeitsbedingungen
ASA-Sitzungen
Das sagen unsere KundInnen
FAQ
Fragen und Antworten zum Theme Arbeitssicherheit für Unternehmen in ihrer Stadt
Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit weisungsbefugt?
Sicherheitsbeauftragter oder Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die FaSi (Fachkraft für Arbeitssicherheit ) ist als unabhängiger fachkundiger Berater für die Sicherheitstechnische Beratung verantwortlich & dafür haftbar. Ein Sicherheitsbeauftragter hingegen, wird ab 20 Mitarbeiter*innen benötigt und unterstützt das Management in der Umsetzung der Arbeitssicherheit im Betrieb. Bestimmte Qualifikationen sind hier nicht vorgeschrieben.
Brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ab dem ersten Angestellten benötigen alle Unternehmen in Deutschland eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der umfang der Betreuung variiert je nach Gefährdungslage und Anzahl der Arbeitnehmer*innen.











